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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Gültigkeit

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Sie werden Vertragsbestandteil durch Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen und Leistungen in Kenntnis unserer AGB.
Geschäftsbedingungen von Lieferanten und Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.


 § 2 Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend


§ 3 Lieferungen

1. Soweit eine Lieferfrist vereinbart wurde, sind wir berechtigt, diese aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, um ca. 2 Wochen zu überschreiten.

2. Im Falle des Verzuges ist der Schadensanspruch des Kunden für jede Woche des Verzuges auf 0,5% des Warenwertes begrenzt, falls uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.

3. Teillieferungen sind zulässig.


§ 4 Preis, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise sind Euro-Preise, die sich um die gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen.

2. Gezahlt wird durch Banküberweisung. Zahlungsziel sind 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, es sei denn im Zeitraum der Zahlung besteht gegen den Kunden noch offene Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen..

3. Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet.

4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, alle noch offene Forderungen sofort fällig stellen.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wie die Pflicht, deren Verletzung zu seiner Geltendmachung führt. Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gegenüber uns festgestellten Forderungen gestattet.

6. Falls das Bankeinzugsverfahren vereinbart wurde, erheben wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale von 30,-- DM zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht er Einwand des Kunden berechtigt ist. Diese Pauschale wird auch für alle anderen Zahlungsstörungen fällig, die der Kunde zu vertreten hat.

§ 5 Versand

Alle Sendungen einschließlich der Rücksendung reisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn die Sendung zum Zwecke einer Nachbesserung erforderlich waren.


§ 6 Eigentumsvorbehalt, Rücktrittsrecht

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bis zum diesem Zeitpunkt ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Inanspruchnahme unseres Eigentums durch Dritte ist uns unverzüglich schriftlich unter gleichzeitiger Übersendung des Pfändungsprotokoll oder entsprechender Unterlagen mitzuteilen. Etwaige Interventionskosten trägt der Kunde.

2. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ,soweit dem Kunden bereits der Besitz an einer Sache übertragen wurde, diese Sache zurückzunehmen. In der bloßen Rücknahme liegt ein Rücktritt nur, sofern dies ausdrücklich erklärt wird. Nach einer Rücknahme können wir den fraglichen Gegenstand verwerten; der Erlös wird nach Abzug der entstandenen Unkosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.

3. Der Kunde ist berechtigt ihm zu diesem Zweck übertragene Sachen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm in Zusammenhang mit der Weiterveräußerung entstehen, in der Höhe an die uns ab, in der diese wegen der fraglichen Sache ihm gegenüber Forderungen hat. Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde neben uns berechtigt. Wir ziehen die uns insoweit abgetretenen Forderungen nicht ein, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt und

weder ein Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt aber ein solcher Fall ein, so ist der Kunde verpflichtet, die an uns abgetretenen Forderungen und Schuldner bekannt zu geben, die zum Einzug erforderlichen Angaben zu geben, die zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die entsprechend Unterlagen auszuhändigen und die betreffenden Schuldner hiervon zu informieren.

4. Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für den Fall einer Verarbeitung einer Sache durch den Kunden; eine solche Verarbeitung erfolgt stets für uns. Wird eine solche Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des objektiven Wertes der Sache zu den anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung.

5. Für den Fall einer Vermischung gilt Absatz 4 entsprechend. Falls nach einer Vermischung eine andere Sache als Hauptsache anzusehen ist, so garantiert der Kunde, dass uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Sache zu den anderen Sachen zur Zeit der Vermischung eingeräumt wird.


§ 7 Mängelgewährleistung

1. Soweit wir im Rahmen eines Einzelvertrages mangelhaft geleistet haben, sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzleistung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir alle hiermit verbundenen Kosten, soweit diese nicht durch einen dem Kunden zurechenbaren Ortswechsel des Leistungsgegenstandes verursacht wurden.

2. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigert weder ein Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt sie diese oder zögert diese sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt diese Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des jeweiligen Einzelvertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen.

3. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist stets auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; nicht gehaftet wird für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

4. Soweit der Mangel in der Leistung auf eine mangelhafte Vorleistung durch einen Dritten zurückzuführen ist, haften wir nur, soweit nicht der Kunde mit der Hilfe der ihm zu diesem Zweck hiermit abgetretenen Gewährleistungsansprüche von COMREI gegenüber dem Dritten Befriedigung zu erlangen vermag.

§ 8 Garantie

1. Für Neugeräte gewähren wir eine Garantiezeit von 6 Monaten, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung auf der Rechnung.

2. Für gebrauchte Waren entfällt die Garantiezeit.


§ 9 Haftung

1. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses haften wir nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt auch für Verschulden bei Vertragsschluss.

2. Nicht gehaftet wird für Mangelfolgeschäden.


§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Gegenleistungen ist Fulda.

Gerichtsstand ist Fulda.


§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsverbindungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.


§ 12 Gültigkeit
Soweit die COMREI ihre AGB’s ändert, treten diese mit Zugang beim Kunden nach dem nächsten Kündigungstermin für die ab dann erbrachten Leistungen mit ihrem neuen Inhalt in Kraft.
Fulda, den 01. Januar 2006


COMREI - Luis Federico Reimers –
Dienstleistung im EDV Bereich, Verkauf von Hard- und Software

 


 
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